Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma VacuMIT GmbH, Burglengenfeld
Stand: Januar 2020 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

  1. Angebot
    Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, bleiben, soweit für den Kunden zumutbar, vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von unseren Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und technischen Angaben bleiben vorbehalten. An unseren, das Angebot begleitenden Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; jede Art einer Vertragsänderung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Erst mit dem Versand der Ware bestätigen wir Ihnen das Zustandekommen des Kaufvertrags.
  2. Lieferzeiten
    Eine Bearbeitung der Bestellung/ Lieferung kann erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Genehmigungen, Maschinendaten, usw.) ggf. einer vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse erfolgen. Lieferzeiten können sich verzögern, da diese von verschiedenen Faktoren (z. B. Zulieferer von Teilen, Spedition, usw.) abhängig sind.
  3. Lieferung

Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit zusätzlichen oder erhöhten öffentlichen Abgaben (z.B. Zöllen, Nebenkosten, Steuern, Erhöhung der Versandkosten, usw.) belastet werden, so sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt.
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Meldung der Versandbereitschaft. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmer übergeben, abgeholt oder – wenn der Kunde nicht abnahmebereit ist. Etwaige Verluste oder Schäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen (Beschädigungen an der Verpackung müssen sofort schriftlich bei der Übergabe beim Paketdienst/ Spedition vermerkt werden) geltend zu machen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- und Ausland, die außerhalb des Einflussbereichs von VacuMIT Maschinenbau GmbH stehen und trotz der gebotenen Sorgfalt unvorhersehbar sind und unter Berücksichtigung der sonstigen Lieferverpflichtungen einer vertragsmäßige Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlichen unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, können wir für die Dauer des Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt z. B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und Ihrer Folgewirkungen, bei Unruhe, Sabotagen, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung der Versorgung der VacuMIT Maschinenbau GmbH mit Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukte. Das gleiche gilt auch, wenn wir aufgrund markttechnischer Gegebenheiten zu einer Veränderung des Anlagen-Durchsatzes gezwungen sind und infolgedessen die Lieferung unzumutbar wird. Führen die Ereignisse der im vorstehenden Absatz genannten Art zu einer erheblichen Erhöhung der Gestehungs- und Beschaffungskosten der VacuMIT Maschinenbau GmbH, so können wir den Preis auch bei Vereinbarung eines Festpreises entsprechend erhöhen. Lehnt der Käufer die Preiserhöhung ab oder erklärt er sich nicht unverzüglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn fristlos kündigen. Die Lieferzeit gilt nur annähernd vereinbart, sofern wir nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt haben. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, entbinden schadenersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist, soweit ein Ersatz nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen beschafft werden kann. Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit zusätzlichen oder erhöhten öffentlichen Abgaben (z.B. Zöllen, Steuern) belastet werden, so sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt. Dies gilt auch für eine Erhöhung der sonstigen mit dem Preis abgeholten Nebenkosten (z.B. Frachten).

 

 

Der Besteller hat uns unverzüglich zu unterrichten, wenn die Ware nicht rechtzeitig durch die Logistikunternehmen geliefert wird. Für alle Lieferungen wird eine Mobilnummer und Mailadressen benötigt (siehe hierzu auch Punkt 10 – Datenschutz).

 

  1. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf und senden Sie uns Bilder von den Beschädigungen (Verpackung und Artikel). Für Sendungen an uns empfehlen wir Ihnen ebenso Bilder anzufertigen.

 

  1. Kaufpreis
    Erhöhen sich die Herstellungskosten zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung durchsteigende Gestehungskosten für Material, Löhne, Gehälter oder sonstige Kosten des Betriebes einschließlich Steuern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transportkosten, Zuschläge, Zöllen, Einlagerungsgebühren, Mindermengenzuschlag, Fremdbeschaffungskosten, Nebenkosten etc. und anfallender Umsatzsteuer.

Bei Preisanpassungen werden wir Sie schriftlich oder elektronisch über die Anpassung durch eine Bestellbestätigung informieren. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, die Bestellung auf die sich die Preiserhöhung bezieht, kostenlos zu stornieren, vorausgesetzt, dass eine solche Stornierung umgehend, höchstens 24 Std. nach Mitteilung bei uns per Mail erfolgt. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  1. Zahlungen
    Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Rechnungen für Reparaturen und/ oder Montagen sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Für Kostenvoranschläge können entstehende Transportkosten, Arbeitszeit, Leihgeräte und ggf. Einlagerungsgebühren berechnet werden. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wenn diese bei der Bank für uns frei verfügbar sind. Diskont, Bankgebühren und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Mahngebühren, Fälligkeitszinsen und sonstige anfallende Auslagen. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder erscheint uns die Realisierung unserer Forderungen gefährdet, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
  2. Gewährleistung
    Wir leisten eine Teilegarantie für die Dauer von 12 Monaten, jeweils ab Lieferung.
    Ausgenommen sind Verschleißteile, darüber hinaus Schäden, die auf fehlerhafter Behandlung, Kälte, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektronischen oder anwendungsbedingten Einflüssen beruhen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung unserer Bedienungsanleitung und Empfehlungen. Für selbstständig vorgenommene Veränderung an dem Objekt, Fremdeinwirkungen, Diebstahl erlischt die Gewährleistung der Garantie.
    Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlöschen alle Mängelansprüche auf ihre Eignung und Verwendung.
    Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns schriftlich gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht anerkannt und nachgewiesen sind.
    Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware nachbessern, zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Wir sind berechtigt, die Rückübereignung der ersetzten Teile zu verlangen. Hierfür anfallende Kosten (z. B. Versandkosten) trägt der Kunde.
    Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht ist, gehen zu Lasten des Kunden.
    Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendung.
    Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden sind selbst abzusichern. Es besteht kein Anspruch.

    8. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum aus dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen von uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
    Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Besteller und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist.
    Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner Bekanntgabe alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
    Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.

  3. Sonstige Haftung
    Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, vertragstypischen, vernünftigerweise und vorhersehbaren Schaden.
    Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind.

 

  1. Datenschutz

Mit der Aufforderung (Telefon, Fax, Mail, Brief) eines Angebots, Bestellung, Lieferung sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre bzw. die Daten Ihrer Kunden speichern dürfen bzw. an unsere Logistikunternehmen weiterleiten dürfen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies schriftlich bei der Anfrage/ Bestellung mit.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Regensburg.                                    

Erfüllungsort ist 93133 Burglengenfeld.

 

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